Leuchtmittelverordnung
Haushaltlampen: Effizienzvorschriften 2009 bis 2012
Das Wichtigste in Kürze 24. Juni 2009
Die Vorschriften betreffen gemäss Verordnungstext das „Inverkehrbringen“ der Lampen. Das heisst, dass Lampen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nicht mehr verkauft werden dürfen. Die in den Haushalten noch vorrätigen Glühbirnen dürfen aber selbstverständlich weiter verwendet werden.
In welchem Dokument werden die Anforderungen vorgeschrieben?
Die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz von Lampen sind in der Energieverordnung im Anhang 2.3 festgelegt. Dieser Anhang trägt den Titel „Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen Haushaltslampen (Lichtquellen)“. Unter Ziffer 1 wird der Geltungsbereich für die Energieetikette sowie für die Mindestanforderungen im Bereich Haushaltlampen festgelegt. Unter Ziffer 2 werden die Anforderung und gewisse Einschränkungen festgelegt. Im Internet kann der Anhang 2.3 der Energieverordnung als pdf-Datei heruntergeladen werden:
http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/index.html?lang=de
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Im Verordnungstext wird genau definiert, welche Lampen von den Anforderungen ausgenommen sind. Unter anderem gelten die neuen Mindestanforderungen nicht für:
Die Ausnahmeregelungen für Dekorations- und Soffittenlampen sind als Übergangslösungen zu betrachten. Es ist damit zu rechnen, dass die Mindestanforderungen in naher Zukunft auch für die Dekorations- und Soffittenlampen gelten werden.
Wie geht es weiter?
Mit dem vom Bundesrat am 24. Juni 2009 beschlossenen Vorgehen verschwinden die herkömmlichen Glühbirnen spätestens ab 1. September 2012 endültig vom Markt. Ab diesem Datum müssen mattierte Lampen der Energieeffizienzklasse A und alle klaren Lampen mindestens der Energieeffizienzklasse C entsprechen.
Die heute verkauften Halogenlampen erreichen überwiegend die Klassen D oder C, die effizientesten sogar die Klasse B. Alternativen zu den herkömmlichen Glühbirnen sind somit Energiesparlampen (vorwiegend Energieeffizienzklasse A) und Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C oder besser.
Energetischer und finanzieller Nutzen
Ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs
Der Anteil des Elektrizitätsverbrauchs der Beleuchtung beträgt in der Schweiz 14%. Pro Jahr werden so in der Schweiz 8 Milliarden kWh Strom verbraucht und 1.2 Milliarden Franken ausgegeben. Bei den Haushaltlampen existieren diverse Alternativen zu den herkömmlichen Glühlampen, welche die Energie viel besser ausnützen (Energiesparlampen verbrauchen gegenüber konventionellen Glühlampen ca. 80% weniger Strom; für farbige Lampen und gerichtetes Licht ist auch die LED-Technologie bereits eine Alternative). Deshalb ist es sinnvoll, die Verbreitung dieser im Vergleich mit den Glühlampen effizienteren Alternativen im Beleuchtungsmarkt zu fördern. Die heute auf dem Markt erhältlichen Energiespar- und Halogenlampen vermögen bezüglich Funktion (Lichtfarbe, Dimmbarkeit usw.) die herkömmlichen Glühlampen ohne Komforteinbussen zu ersetzen.
Wirtschaftlichkeit
Eine Energiesparlampe kostet deutlich mehr als eine herkömmliche Glühlampe. Der geringere Stromverbrauch während der Lebensdauer sowie die deutlich längere Lebensdauer kompensieren die höheren Anschaffungskosten aber um ein Mehrfaches. So können beispielsweise in einem Arbeitszimmer, welches anstatt mit einer 60-Watt-Glühlampe mit einer 12-Watt-Energiesparlampe ausgeleuchtet wird, über einen Zeitraum von sechs Jahren bis zu 70% Gesamtkosten eingespart werden.
Quelle: Bundesamt für Energie BFE